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Zürcher Anwalt verletzt Berufsregeln und wird gebüsst wegen

Das Bundesgericht hat gegen einen Zürcher Anwalt eine Busse von 5000 Franken bestätigt. Er habe die Berufsregeln verletzt und sich in einem Ausstandsgesuch gegen einen verfahrensleitenden Bezirksrichter «unnötig polemisch und herablassend» geäussert.

25.04.2024 / 13:01 / von: lme/sda
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Ein Zürcher Anwalt blitzt beim Bundesgericht ab. (Archivbild: KEYSTONE/LAURENT GILLIERON)

Ein Zürcher Anwalt blitzt beim Bundesgericht ab. (Archivbild: KEYSTONE/LAURENT GILLIERON)

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Anwälte dürfen bei der Vertretung der Interessen ihrer Klienten energisch auftreten und sich unter Umständen auch entsprechend scharf ausdrücken. Auch ein gewisses Mass an Übertreibungen oder gar Provokationen sind hinzunehmen, soweit die Äusserungen eines Anwalts nicht völlig sachwidrig oder unnötig beleidigend seien. Dies schreibt das Bundesgericht in einem am Donnerstag publizierten Urteil.

Der gebüsste Anwalt aus dem Kanton Zürich hat diese Grenzen laut Gericht überschritten. In einem mit sogenannter «Feindschaft» begründeten Ausstandsgesuch gegen den vorsitzenden Richter beschrieb er diesen als «bösartig». Der Richter lege eine «geradezu höhnische Haltung» an den Tag und lasse so den Prozess «zur Farce verkommen».

Ohne Nutzen

Das Bundesgericht ist der Ansicht, der Verteidiger hätte weniger angriffige Wörter benützen können, um sein Gesuch zu begründen. Er habe stattdessen eine Serie von beleidigenden Ausdrücken verwendet, ohne dass für seinen Klienten dadurch ein zusätzlicher Nutzen hervorgegangen sei. Es scheine dem Anwalt im Wesentlichen darum gegangen zu sein, seinem persönlichen Unmut Luft zu machen.

Die Busse sanktioniert ein weiteres Schreiben des Anwalts, in welchem er sich den Äusserungen des Wahlverteidigers in diesem Verfahren anschloss. Der Wahlverteidiger wurde wegen zahlreicher darin gemachter Äusserungen ebenfalls von der Aufsichtskommission gebüsst.

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